• Gemeinde
    • Ortsportrait
    • Bürgermeister
    • Gemeinderat
    • Satzungen
    • Amtliche Bekanntmachungen
    • Historisches
  • Einrichtungen
    • Gemeindehaus
    • Grillhütte
    • Jugendraum
    • Friedhof
    • Wanderwege
  • Service
    • Brennholz bestellen
    • Terminkalender Müllabfuhr
    • Grüncontainer
    • E-Tonne
    • Jugend- und Seniorentaxi
    • Verleih Bierzeltgarnituren
    • Archiv
  • Information
    • Dorfmoderation in Marzhausen – Gemeinsam Zukunft gestalten
    • Waldentwicklung
    • Förderprogramme
  • Dorfleben
    • Wir für Marzhausen
    • Fotogalerie
    • Gymnastikgruppe
    • Dämmerschoppen
    • Dorfcafe, Dorffrühstück
    • Skatturnier
    • Nikolausfeier
    • Waldweihnacht
  • Gewerbe
    • Gewerbebetriebe

Inform 07/2021 Protokoll der Gemeinderatsitzung

Erstellt am: 19.02.21

Protokoll der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 09.02.2021 –

Zu Beginn stellte der Vorsitzende die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Er stellte den Antrag die Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte Beratung und Beschlussfassung über die Stromkonzessionsvergabe in der Ortsgemeinde Marzhausen und Beratung und Beschlussfassung über Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz zu erweitern. Dem wurde zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Öffentlicher Teil

Top 1 Beratung und Beschlussfassung über Forstwirtschaftsplan 2021

Der Forstwirtschaftsplan wurde von Hans Günter Mohr vorgestellt. Danach ist ein Minus von 14.115 € vorgesehen. In den Kosten ist auch eine Waldbrandversicherung enthalten. Dem Forstwirtschaftsplan 2021 wurde zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top 2 Beratung und Beschlussfassung über eingereichte Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2021

Es wurden keine Vorschläge eingereicht.

Top 3 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2021

Der Vorsitzende stellte ausführlich den Aufbau der Haushaltssatzung und die Entwicklung der Haushaltssituation der Ortsgemeinde vor und erläuterte eingehend die Teilhaushalte. Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2021 wurde zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top 4 Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen während der Offenlage des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Im Mühlenholz“

  1. Anregungen der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Den Anregungen der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur, wird dahingehend entsprochen, dass die Planzeichenerklärung und die Eintragungen in der Planzeichnung einander angepasst werden. Darüber hinaus wird die Definition des unteren Bezugspunktes zur Festsetzung der Gebäude bzw. Firsthöhe direkt dem Maß der baulichen Nutzung zugeordnet. Ferner wird festgesetzt, dass Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein sollen. Die Planunterlagen werden dementsprechend angepasst. Weiterhin wird beschlossen, Regelungen zu Stellplätzen und Garagen näher zu definieren. Demnach sollen diese ebenfalls in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein. Ebenso wird die GRZ zukünftig auf 0,4 und die GFZ auf 0,8 festgesetzt und das Plangebiet als Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO ausgewiesen. Zudem werden die Planunterlagen um die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ergänzt. Der Hinweis der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur, bezüglich der Vorhaltung einer ausreichenden Löschwassermenge wird zustimmend zur Kenntnis genommen und im weiteren Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Diesbezüglich wird ein entsprechender Hinweis in die Bebauungsplanunterlagen aufgenommen. Der Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Untersuchung werden im weiteren Verfahren erarbeitet und der Unteren Naturschutzbehörde im Zuge des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Verfügung gestellt. Zur Minimierung eines möglicherweise erhöhtem Niederschlagswasserabflusses nach Starkregenereignissen im Bereich des nördlich angrenzenden Feldweges wird eine Mulde in der festgesetzten Grünfläche angelegt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

  1. Anregungen des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum, Montabaur

Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum, Montabaur, erhebt keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplan. Es wird allerdings vorgetragen, dass der hinter dem Baugebiet vorhandene Wirtschaftsweg Flur 20, Parzelle 163, auch künftig für die Landwirtschaft uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss.

Beschluss:

Der vorhandene Wirtschaftsweg Flur 20, Parzelle 163, ist nicht in den Planunterlagen integriert und bleibt folglich im derzeitigen Zustand erhalten. Von daher wird der Anregung des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum, Montabaur, Rechnung getragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

  1. Anregungen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz, Diez

Die Anregungen und Hinweise bezüglich der gesetzlich normierten Bauverbotszone werden zustimmend zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang wird beschlossen, den Hinweis, dass Abgrabungen und Aufschüttungen im Bereich der Bauverbotszone dem Landesbetrieb Mobilität Diez gesondert mit Planunterlagen zur Genehmigung vorzulegen sind, in die Planunterlagen zu integrieren. Bezugnehmend auf die verkehrliche Erschließung bleibt festzuhalten, dass diese ausweislich der Planunterlagen über die „Schulstraße“ erfolgt. Von daher wird der Anregung entsprochen. Weitere Zufahrten sind nicht vorgesehen. Des Weiteren erfolgt eine Anpassung der Planunterlagen, sofern erforderlich, dahingehend, dass die im Bereich der Einmündung K 15/Wirtschaftsweg (Flur 20, Parzelle 163) erforderlichen Haltesichtweiten von 50 m ein gehalten werden. Ggf. sind die betroffenen Teile der Anliegergrundstücke von einer Bebauung, Einfriedung, Lagerung, Bepflanzung etc. von mehr als 0,80 m Höhe über Fahrbahnoberkante auszunehmen. Einfriedungen und Anpflanzungen, welche diese Höhe überschreiten, werden hier nur hinter der jeweiligen Sichtlinie zugelassen. Erforderliche Sichtflächen und das Erfordernis, die Anliegergrundstücke lückenlos einzufrieden, werden im Plan eingetragen. Ferner wird im weiteren Verfahren die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgen. Hierbei wird auch die Abführung von Abwässern näher betrachtet. Insoweit wird der Anregung des Landesbetriebs Mobilität entsprochen. Bezüglich der Lärmimmissionen bleibt festzuhalten, dass die Gemeinde für die Gewährleistung eines ausreichenden Immissionsschutzes Sorge zu tragen hat und die Gewähr für die Richtigkeit der schalltechnischen Beurteilung trägt. Von daher wird der vorgebrachte Hinweis auf die immissionsschutzrechtlichen Belange im Verfahren zur Kenntnis genommen. Er wird jedoch aufgrund der Tatsache, dass die mitgeteilte Verkehrsbelastung äußerst gering ist, zurückgewiesen. Vorliegend werden lediglich 6-7 neue Bauplätze geschaffen. In Anbetracht der im Verhältnis zur Umfeldbebauung sehr kleinräumigen Baugebietsausweisung sieht die Gemeinde kein Erfordernis, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens entsprechende Untersuchungen und Festsetzungen zu veranlassen. Hinzu kommt, dass die Ortsgemeinde beabsichtigt, für das Gebiet ein Dorfgebiet nach § 5 BauNVO auszuweisen, bei dem die einzuhaltenden zulässigen Orientierungswerte über denen für ein allgemeines Wohngebiet liegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

  1. Anregungen der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur

Beschluss

Die Anregungen und Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Im weiteren Verfahren wird die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis

erfolgen, im Rahmen dessen konkrete Aussagen zur Entwässerung gemacht werden. Eine Stellungnahme der SGD Nord kann somit im Verfahren nach § 4

Abs. 2 BauGB erfolgen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

  1. Anregung der SGD Nord, Gewerbeaufsicht, Koblenz

Beschluss

Es wird beschlossen, das bestehende Plangebiet um die Grundstücke Flur 20, Parzellen 151 bis 153 zu erweitern und das komplette Plangebiet gemäß § 5 BauNVO als Dorfgebiet auszuweisen. Somit wird auch die bestehende Hofstelle „Schulstraße 22“ mit den Bebauungsplan einbezogen. Von daher ist durch die

Ausweisung als Dorfgebiet die bestehende Bebauung erfasst und überplant worden. Diese Vorgehensweise wurde mit dem betroffenen Landwirt seitens der Ortsgemeinde abgesprochen und diesbezüglich eine Einigung erzielt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

  1. Anregung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz

Beschluss

Die Anregung wird zurückgewiesen. Es wird beschlossen, das bestehende Plangebiet um die Grundstücke Flur 20, Parzellen 151 bis 153 zu erweitern und das komplette Plangebiet gemäß § 5 BauNVO als Dorfgebiet auszuweisen. Somit wird auch die bestehende Hofstelle „Schulstraße 22“ mit den Bebauungsplan einbezogen. Von daher ist durch die Ausweisung als Dorfgebiet die bestehende Bebauung erfasst und überplant worden. Diese Vorgehensweise wurde mit dem betroffenen Landwirt seitens der Ortsgemeinde abgesprochen und diesbezüglich eine Einigung erzielt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

  1. Anregungen der Verbandsgemeinde Hachenburg, Sachgebiet Erschließungs-, ausbau- und Wegebeiträge

Beschluss

Es wird beschlossen, die im Planentwurf vorgesehene Linienführung in der ausgeführten Form beizubehalten. Weiterhin wird beschlossen, anhand eines Schleppkurvennachweis die Befahrbarkeit des Wendehammers mit LKW (insbesondere mit Müllfahrzeugen) zu belegen. In diesem Zusammenhang wird auf den geplanten Baum im Bereich des Wendehammers verzichtet. Ferner wird beschlossen, auf die gesonderte Festsetzung des Gehwegs zu verzichten und

stattdessen die Verkehrsfläche in einer Breite von 6,00 m festzusetzen, über deren Aufteilung in Gehweg und Fahrbahn die Ortsgemeinde im Rahmen der technischen Erschließungsplanung entscheiden kann. Hiermit geht auch eine größere bebaubare Fläche einher. Ferner wird beschlossen, den Einmündungsbereich der neuen Planstraße in die vorhandene „Schulstraße“ mit zu überplanen und in den Bebauungsplan zu integrieren. Gleichzeitig werden die Darstellungen der Straßenlampen aus dem Planentwurf entfernt. Diese Regelungen sind nicht Gegenstand eines Bebauungsplanes, sondern werden im

Rahmen der technischen Erschließungsplanung näher betrachtet. Abschließend wird beschlossen, die Zuordnungsfestsetzungen der

Ausgleichsflächen dahingehend anzupassen, dass die Ausgleichsmaßnahmen den Grundstücken zugeordnet werden, auf denen Eingriffe zu erwarten sind. Von daher wird bilanziert, welche Eingriffe durch die künftige Wohnbebauung einerseits und die Herstellung der Planstraße andererseits verursacht werden.

Dementsprechend werden die Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet mit der Folge, dass die der Straße zugeordneten Maßnahmen über Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. BauGB und den Wohngrundstücken zugeordnete Maßnahmen über Kostenerstattungsbeträge nach den §§ 135 a-c BauGB refinanziert

werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

  1. Anregungen der Deutschen Telekom GmbH, Koblenz

Beschluss

Der Anregung der Deutschen Telekom GmbH, Koblenz, wird dahingehend entsprochen, dass ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen für den Fall integriert wird, dass Veränderungen an Leitungen erfolgen müssen. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den Versorgungsträgern ist gängige

Praxis und wird auch im Falle der Erschließung des Baugebietes „Im Mühlenholz“ erfolgen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

  1. Anregungen der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Koblenz

Beschluss

Die Anregung der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Koblenz, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

  1. Anregung der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie, Koblenz

Beschluss

Der Anregung der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie, Koblenz, wird entsprochen. In die Planunterlagen wird folgender Passus integriert:

Bislang liegen der Direktion Landesarchäologie in diesem Bereich keine konkreten Hinweise auf archäologische Fundstellen vor. Allerdings wird der Planbereich aus topographischen Gesichtspunkten als archäologische Verdachtsfläche eingestuft. Dementsprechend können bei Bodeneingriffen bisher unbekannte archäologische Denkmäler zu Tage treten, die vor ihrer Zerstörung durch die Baumaßnahmen fachgerecht untersucht werden müssen. Der Vorhabenträger ist auf die Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht (§§ 16-21 DSchG RLP) hinzuweisen. Der Baubeginn ist mindestens zwei Wochen vorher per Email über landesarchaeologie- koblenz@gdke.rlp.de oder telefonisch unter 0261/66753000 anzuzeigen. Weiterhin sind der Vorhabenträger wie auch die örtlich eingesetzten Firmen darüber zu unterrichten, dass ungenehmigte sowie unangemeldete Erd- und Bauarbeiten in Bereich, in den archäologische Denkmäler vermutet werden, nach § 33 Abs. 1 Nr. 13 DSchG RLP ordnungswidrig sind und mit Geldbußen bis zu 125.000 € geahndet werden können (§ 33 Abs. 2 DSchG RLP).

Abstimmungsergebnis: einstimmig

  1. Anregungen des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz

Beschluss

Die Anregungen des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, werden zur Kenntnis genommen. In den Planunterlagen wird eine entsprechende Empfehlung zur Einbeziehung eines Baugrundgutachters/Geotechnikers zu objektbezogenen Baugrunduntersuchungen aufgenommen, welche durch den Bauherrn eigenverantwortlich zu berücksichtigen ist. Die Firma Barbara Rohstoffbetriebe GmbH, Langenfeld wird im Weiteren Verfahren beteiligt. Darüber hinaus wird den Anregungen dahingehend entsprochen, dass in die Planunterlagen ein Hinweis integriert wird, die einschlägigen DIN-Normen zu beachten und gegebenenfalls weitergehende Recherchen hinsichtlich des Radonpotenzials seitens des Bauherrn eigenverantwortlich vorzunehmen sind.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

  1. Beschlussfassung über die Offenlage des Bebauungsplanes „Im Mühlenholz“ nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top 5 Beratung und Beschlussfassung über Mietwohnung Schulstraße 13

Der Vorsitzende stellte den Mietvertrag für die Mietwohnung in der Schulstraße 13 vor. Dem Mietvertrag wurde zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top 6 Beratung und Beschlussfassung über die Stromkonzessionsvergabe in der Ortsgemeinde Marzhausen

Der Ortsgemeinderat genehmigt die von der DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Saarbrücken, erstellten Entwürfe des 1. Verfahrensbriefes, des Stromkonzessionsvertrages sowie des Kriterienkataloges zur Vergabe der Stromkonzessionen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top 7 Beratung und Beschlussfassung über Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz

Im Rahmen einer Geschwindigkeitserhöhung der „Oberwesterwaldbahn“ plant die Deutsche Bahn Netz AG u.a. die Aufhebung mehrerer Bahnübergänge (BÜ).

Dazu fanden ab dem Jahr 2012 Gesprächstermine und Abstimmungen statt. Derzeit findet eine Planoffenlegung statt, zu der bis einschließlich 15.03.2021 Einwendungen erhoben werden können.

In der Gemarkung Marzhausen sind die Bahnübergänge bei km 55,072 (Richtung Hattert) sowie bei km 56,634 (Richtung Mudenbach) betroffen.

Weiterhin soll der BÜ 55,888, der sich auf der B 414 und im Kreuzungsbereich der K 15 von Mudenbach sowie Marzhausen kommend befindet, umgestaltet werden.

Damit sämtliche land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen weiterhin erreichbar sind, ist im Bereich des zu schließenden BÜ 55,072 eine Umfahrung erforderlich. Dafür ist seitens der Deutschen Bahn eine abschnittsweise Instandsetzung der vorhandenen Wegeverbindung mit wassergebundener Decke durch örtliche Ausbesserung des Mittelstreifens über eine Länge von ca. 550 m südlich der Bahntrasse geplant.

Im Bereich des BÜ km 56,634 soll eine Wendemöglichkeit etwa 100 m vor dem zu schließenden Bahnübergang den BÜ entbehrlich machen.

In Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg wurde in mehreren Schreiben (u.a. 13.05.2013, 04.10.2016, 29.09.2016, 17.07.2017) darauf hingewiesen, dass eine Zustimmung der Ortsgemeinde Marzhausen zur Schließung des BÜ 56,634 davon abhängig gemacht wird, ob es zu einem Verkauf einer gemeindlichen Waldfläche, die sich zwischen B 414 und der Gleisanlage befindet, an die Deutsche Bahn kommt. Hintergrund ist, dass der v.g. Waldstreifen ansonsten nicht mehr sinnvoll erschlossen wäre. Untermauert wird die Einschätzung der Ortsgemeinde / Verbandsgemeinde in einer Stellungnahme des Forstamts Hachenburg vom 23.03.2017, die der Deutschen Bahn vorliegt, dass eine Bewirtschaftung dieser „Inselgrundstücke“ nicht mehr möglich ist. Ein Abtransport über die B 414 würde nach Angaben des Forstamts dazu führen, dass die Bundesstraße vollgesperrt werden müsste und ein Abbau der Leitplanken erforderlich sei, was seitens der Straßenbauverwaltung nicht genehmigt werde, so das Forstamt.

Seitens der Ortsgemeinde Marzhausen wird dem Vorhaben im Bereich des Bahnübergangs km 56,634 nur dann zugestimmt, wenn der zwischen der B 414 und der Bahnstrecke befindliche Waldstreifen, der sich im Gemeindeeigentum befindet, von der Deutschen Bahn erworben wird.

Die Neuplanung der Anbindung K 15 von Marzhausen zur B 414 wird abgelehnt. Diese verschlechtert die Verkehrssicherheit. Weiterhin liegen ungefähr ein Drittel der von Marzhäuser Landwirten genutzten landwirtschaftlichen Flächen südlich der Bahntrasse. Eine Anfahrt dieser Flächen wird durch die Neuplanung deutlich erschwert. Hinsichtlich der geplanten Umgestaltung des Knotenpunktes der B 414 / Bahntrasse / K 15 schlagen wir eine höhenfreie Kreuzung der B 414 vor.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top 8 Beratung und Beschlussfassung über Pflege der gemeindeeigenen Bäume

Die gemeindeeigenen Bäume, insbesondere entlang der Hauptstraße sollen nur insoweit beschnitten werden, als es die Verkehrssicherheit erfordert. Eine entsprechende Aktion ist ab Mitte August geplant. Eine eigenmächtige Maßnahme wird nicht geduldet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top 9 Bekanntgabe-Verschiedenes

Der Vorsitzende informierte über folgende Punkte:

  • Schreiben der VG Hachenburg bezüglich der Vergabe von Ingenieurleistungen im Zuge der gemeindlichen Ausweisung von Neubaugebieten
  • Zuweisungen Dorfmoderation
  • Bewilligung Förderung Fortschreibung Dorferneuerungskonzept
  • Förderungsbescheid Forstwirtschaft
  • Frage nach der Diebstahlversicherung Friedhofsglocke
  • Frage nach Maßnahmen bezüglich Spritzenhauses
  • Fertigstellung der Homepage von Marzhausen

Top 6 Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde wurde nicht in Anspruch genommen

Gregor Brings, Ortsbürgermeister

Post Views: 301

Neueste Beiträge

  • Aktion zur Wiederbewaldung 1. März 2023
  • Einladung Vorbereitungstreffen zum Backesfest – Dorfcafe 22.02.2023 – Veranstaltungshinweis – Kindernachmittag 16. Februar 2023
  • Einladung zur Einwohnerversammlung 11. Februar 2023
  • Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Marzhausen vom 26.01.2023 3. Februar 2023
  • Einladung zur Gemeinderatssitzung – Dorfcafe am 25.01.2023 20. Januar 2023

Kategorien

  • Allgemein (37)
  • Archiv (89)
  • Inform (95)

Quicklinks

> Ortsportrait
> Terminkalender Müllabfuhr
> Historisches
> Förderprogramme

> Archiv
> Amtliche Bekanntmachungen
> Dorfcafé
> Verleih Bierzeltgarnitur
> Brennholz bestellen

Datenschutz | Impressum

Kontakt

Ortsbürgermeister
Hans-Günter Mohr
Ringstraße 18
57627 Marzhausen

Tel. Gemeindebüro: 0 26 88 / 342
Tel. privat: 0 26 88 / 14 70
Mobil: 0151 / 20 72 93 61
E-Mail: buergermeister@marzhausen.com