Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt*
der Gesamtbetrag der Erträge auf 325.270,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 351.100,00 EUR
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf -25.830,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf -1.480,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 300,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.000,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -10.700,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 12.180,00 EUR
*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung
§ 2 – Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 – Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 – Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 300 v. H. |
|
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H. | |
2. | Gewerbesteuer auf 365 v. H. |
3. | Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden |
a) für den ersten Hund 50,00 EUR | |
b) für den zweiten Hund 70,00 EUR | |
c) für jeden weiteren Hund 100,00 EUR | |
gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung (§ 5) | |
d) für den ersten gefährlichen Hund 200,00 EUR | |
e) für den zweiten gefährlichen Hund 400,00 EUR | |
f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00 EUR |
§ 5 – Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorvorjahres 1.167.361,31 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres 1.094.631,31 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.068.801,31 EUR
Marzhausen, den 26.02.2021 — Gregor Brings
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.02.2021 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit von Montag, den 08.03.2021 bis Mittwoch, den 17.03.2021, während der allgemeinen Öffnungszeiten
- Montag 08.00-12.00 Uhr
- Dienstag 08.00-12.00 Uhr
- und 13.30-16.00 Uhr
- Mittwoch 08.00-12.00 Uhr
- Donnerstag 08.00-12.00 Uhr
- und 13.30-18.30 Uhr
- Freitag 08.00-12.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 117 eingesehen werden.
Hachenburg, den 26.02.2021 — Im Auftrag
Igor Rankovski
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Marzhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.