Brot und Salz als Willkommensgeschenk
Am 24.07.2021 waren sieben Familien der Einladung durch die Gemeinde zur Neubürgerbegrüßung in das Gemeindehaus gefolgt.
Die Initiative zur Begrüßung geht auf die Ortsgemeindeverwaltung, wie gleichermaßen auf unseren Dorfverein „Wir-für Marzhausen“ zurück. Eingeladen waren insbesondere diejenigen Mitbürger, die seit 2019 in den Ort gezogen sind. Seitens der Gemeinde waren Mitglieder des Gemeinderates sowie des Dorfvereins vertreten.
Nach einem kurzen Überblick zur Gemeinde informierte der Ortsbürgermeister über soziale Aktivitäten im Dorf, sowie über den Stand und aktuelle Projekte im Rahmen des laufenden Dorferneuerungskonzeptes. Er rief die Gäste dazu auf sich rege und aktiv am sozialen und demokratischen Gemeindeleben zu beteiligen, da dies ein großer Gewinn für die Dorfgemeinschaft bedeuten würde. Einem alten Brauch folgend überreichte der Ortsbürgermeister den Familien ein Laib Brot und Salz. Damit verbunden war der Wunsch an eine glückliche Zukunft am neuen Wohnort.
Heiko Chenzinski, der Vorsitzender des Dorfvereins, begrüßte die Gäste ebenfalls und lud diese dazu ein das Angebot an den Aktivitäten zu nutzen. Durch die Überreichung einer eingetopften Sonnenblume und einer Informationsmappe zum Leben und den Freizeitgestaltungsmöglichkeiten in der Verbandsgemeinde überbrachte er die Willkommensgrüße des Dorfvereins.
Bei einem durch den Dorfverein vorbereiteten Büfett mit Kuchen und Herzhaftem wurden bei angeregter Unterhaltung die Gelegenheit zum beiderseitigen Kennenlernen genutzt.
Reinigung der Einlaufschächte
Die Regenereignisse der vergangenen Wochen haben die Notwendigkeit von funktionsfähigen Einlaufschächten im Straßenbereich aufgezeigt. Aus diesem Anlass weise ich darauf hin, dass die Eigentümer oder Besitzer derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücke gemäß der Satzung der Ortsgemeinde verpflichtet sind die Regeneinlaufschächte vor und hinter ihren Grundstücken zu reinigen. Sollte der eine oder andere Anlieger seiner Pflicht bisher noch nicht ausreichend nachgekommen sein, bitte ich die Reinigung umgehend vorzunehmen. Sofern der Reinigungspflicht aus körperlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann, bitte ich um Kontaktaufnahme mit dem Ortsbürgermeister.