Anmelden von Hunden
Um die Bestandaufnahme für die Erhebung der Hundesteuer zu aktualisieren, sind eventuelle Veränderungen im Hundebestand oder Neuanmeldungen von den Hundebesitzern bis Ende November 2021 bei der Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung anzuzeigen. Die Nichtanmeldung eines Hundes ist ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht und somit eine Ordnungswidrigkeit nach § 14 der GemO, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Falls eine Anmeldung bisher noch nicht vorgenommen wurde, bitte ich dies umgehend nachzuholen. Entsprechende Formulare sind bei der Orts- oder Verbandsgemeinde erhältlich.