Hundekot und die Gefährdung von Gassigängern durch Autofahrer
Einigen Hundehaltern in unserem Dorf scheint es egal zu sein, was mit den Häufchen ihrer Hunde beim Gassi gehen passiert. Wer einen Hund hält und diesen Gassi führt, ist, wenn dieser sein großes Geschäft verrichtet, auch für den Hundekot verantwortlich. Auf unseren Straßen, Gehwegen und Orten im öffentlichen Raum können diese Hinterlassenschaften nicht geduldet werden! In einen Hundehaufen zu treten ist eklig und unhygienisch. Für den Menschen, aber auch für Tiere stellt Hundekot ein mögliches Infektionsrisiko vor allem durch Parasiten dar.
Liebe Gassigänger, sammelt den Hundekot auf und entsorgt diesen in der grauen Mülltonne. Es ist auch ein wichtiger Beitrag für die Gesundheit von Mensch und Tier. Den Hundekot aufzusammeln ist eine Frage des Anstands und gehört zum guten Benehmen.
Auch seitens der Gassigänger gibt es einen Wunsch an die Autofahrer, welche für den landwirtschaftlichen Verkehr vorgesehene Flurwege als Durchgangsverkehr nutzen. Autofahrer mögen bitte beim Passieren von Hundehalter und Hund die Geschwindigkeit anpassen, um diese nicht zu gefährden.
Anmeldung von Hunden
Jedes Jahr findet die Überprüfung des Hundebestandes zur Erhebung der Hundesteuer statt. Für jeden Hund wird Hundesteuer fällig. Dazu müssen diese bei der Gemeinde oder bei der Verbandsgemeinde gemeldet werden. Wird ein Hund nicht angemeldet, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 14 der GemO dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Hundebesitzer, deren Hunde bisher noch nicht angemeldet wurden, können dies bis Ende November 2022 bei der Ortsgemeinde oder bei der VG in Hachenburg nachholen.