Informationen aus der Gemeinderatsitzung vom 17. November 2022
Nicht öffentlicher Teil:
TOP 1: Grundstücksangelegenheiten. Der Gemeinderat stellt Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage her.
Öffentlicher Teil:
TOP 2: Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Wolfgang Ehlgen, berichtete dem Gemeinderat über das Ergebnis der Belegprüfung zum Jahresabschluss 2021 sowie über Eckpunkte des Jahresabschlusses. Nach einer detaillierten Aufführung aller wichtigen Inhalte wurde der Jahresabschluss 2021 mit den Anlagen beschlossen und das Ergebnis gem.§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festgestellt.
TOP 3: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 und die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde sowie den an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde. Die Entlastung wurde einstimmig erteilt.
TOP 4: Der erste Beigeordnete Andreas Becker erläutert ausführlich ein Konzept zum zukünftigen Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz im Gemeindewald (BAT-Konzept). Das BAT-Konzept dient einerseits als Vorsorge zur Sicherung von Lebensräumen von Pflanzen, Tieren und dem Erhalt der besonderen Vielfalt im Wald. Durch eine stärker gruppierte Verteilung totholzreicher Elemente helfen die BAT-Gruppen andererseits, mögliche Zielkonflikte zu minimieren und die Sicherheit bei der täglichen Arbeit im Wald zu erhöhen.
Hierzu hat Andreas Becker potenzielle BAT-Bereiche in Luftbildkarten erfasst, deren Eigenheiten und den angedachten Schutz erläutert. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Einführung eines Konzeptes zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz im Gemeindewald.
Andreas Becker stellt das neu aufgelegte Förderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zur Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes vor.
TOP 5: Der Verfassungsgerichtshof RLP (VGH) hat in einem Urteil das Landesfinanzausgleichsgesetz für verfassungswidrig beurteilt. Gleichzeitig wurde der Landesgesetzgeber aufgefordert dieses Gesetz verfassungskonform anzupassen. Als Vorgabe ist die Ausschöpfung der kommunalen Einnahmemöglichkeiten, als auch die Nivellierung der Grundsteuer- und Gewerbesteuersätze gefordert. Angeführte Festsetzung wird beraten und beschlossen:
Grundsteuer A: Anhebung auf 345 v.H. (bisher 300 v.H.)
Grundsteuer B: Anhebung auf 465 v.H. (bisher 365 v.H.)
Gewerbesteuer: Anhebung auf 400 v.H. (bisher 365 v.H.)
TOP 6: Bedingt durch allgemein gestiegene Verbrauchskosten wird beschlossen die Kostensätze bei der Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses und der Grillhütte anzupassen. Es gelten je 0,60 €/kWh Strom und 1,50 €/Liter verbrauchtem Heizöl.
TOP 7: Der Gemeinderat beschließt die probeweise Abschaltung der Straßenlampen in der Zeit vom 01.12. bis zum 30.12.2022 zwischen 0:00 Uhr bis 04:30 Uhr. Es wird die Ansicht vertreten, dass die Frequentierung der Straßen durch Fußgänger in diesem Zeitraum kaum vorhanden ist. Der Energieeinsatz einer vollständigen Beleuchtung der Dorfstraßen steht dazu in keinem vernünftigen Verhältnis. Im Januar sollen die mit der Zeitschaltung gemachten Erfahrungen bei den Bürgern eingeholt werden.
TOP 8: Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme das Belassen des Baumstreifens aus Eichen und die Beseitigung von drei zwieseligen Kirschbaumstämmen sowie einer Aspe im östlichen Bereich der Fläche zwischen der B 414 und den Bahngleisen in Flur 33, Parzelle 8.
TOP 9: Bekanntgaben/Verschiedenes
Der Termin zum Beschneiden der Bäume in der Hauptstraße wird nachgeholt.
Der durchgeführte Verschluss des großen Wandlüfters trägt jetzt zur Abdichtung der Gebäudehülle im Dorfgemeinschaftshaus und damit zur Einsparung von Heizenergie bei. Zur Erfassung der Heizölverbrauchskosten wurde ein Durchflusszähler am Brenner installiert. Im Keller des Dorfgemeinschaftshauses wurden die Toilettenräume und der Flur mit Bewegungsmeldern zur Lichtsteuerung ausgerüstet.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung sind die Anlieger zur Reinigung der oberirdischen Bestandteile der Regeneinläufe in den Straßen verpflichtet. Die Entleerung der darunter liegenden Schlammeimer ist grundsätzlich die Aufgabe der Gemeinde. Wobei die Gemeinde diese Aufgabe gegen Kostenerstattung auf die Verbandsgemeindewerke übertragen kann. In der Gemeinde Marzhausen wird diese Säuberung durch die Gemeindearbeiter durchgeführt werden.
Infos zur Rundholzkartellklage. Das Landesgericht Mainz hat in einem Urteil die Kartellschadensersatzklage gegen das Land Rheinland-Pfalz abgewiesen. Die Berufung steht dem Kläger frei.
Das Forstamt Hachenburg empfiehlt die Vergabe von Flächenlosen bei der Aufarbeitung von Brennholz durch Selbstwerber nicht zu erlauben.
Der Winterdienst wird in diesem Jahr wieder durch Lars Weyer aus Kroppach durchgeführt werden.
Die Situation zur Entleerung des Grüncontainers war im Herbst nicht zufriedenstellend. Im kommenden Jahr sollen neue Angebote für die Durchführung dieser Dienstleistung eingeholt werden.
TOP 10: Einwohnerfragestunde
Die Einwohnerfragestunde wurde nicht in Anspruch genommen.
Sammlung Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
Die jährliche Sammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ist inzwischen abgeschlossen. Ich bedanke mich bei Max Büning, der seit mehreren Jahren bereits die Sammlung im Dorf durchführt. Ein großes Dankeschön gilt aber auch unseren Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrer Spende den Volksbund unterstützt haben. Es konnte einen Betrag von 219 Euro an die Kriegsgräberfürsorge überwiesen werden.
Einleitung der Adventszeit
Etwa 50 Besucher fanden sich zusammen, nachdem um 17:00 Uhr die Beleuchtung des festlich geschmückten Weihnachtsbaums in der Ortsmitte feierlich das erste Mal eingeschaltet wurde. Für die stimmungsvolle Untermalung der Veranstaltung bedanke ich mich ganz herzlich bei der Bläsergruppe Kroppacher Schweiz. Der Dorfverein hatte zu einer gemeinsamen Einstimmung in die Adventszeit eingeladen. Bei Glühwein und Marzhäuser Apfelpunsch wurde sich generationsübergreifend angeregt, kurzweilig unterhalten.