Die Gemeinde bietet den Bürgern bislang die kostenfreie Möglichkeit zur Entsorgung von Astmaterial. Sobald der Astplatz mit Material gefüllt ist, werden die verholzten Teile durch einen Unternehmer mit Anhänger abgeholt und verwertet.
Aus den Vorgaben der dazu notwendigen Logistik und der weiteren Verwertung ergeben sich Mindestanforderungen an das durch die Bürger angelieferte Material. Angeliefert werden dürfen im haushaltsüblichen Rahmen Äste mit einer Länge von max. 5 m.
Durch die Verladung des Materials mit einer Kranzange ergibt sich, dass alles was sich damit nicht greifen lässt, nicht abgelagert werden darf. Dies sind insbesondere Gras, Laub oder kurztriebiger Heckenschnitt. Ebenso ist die Verwertung von Wurzelstöcken kaum möglich und daher das Ablagern von Wurzelstöcken nicht erwünscht.
Widerrechtlich abgelagerter Grünschnitt oder sonstiger Unrat ist vom Verursacher selbst wieder abzuholen oder wird auf seine Kosten entsorgt.