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Inform 03/2021

Erstellt am: 8.02.21

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Marzhausen

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 der Ortsgemeinde Marzhausen mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 14.01.2021 den Mitgliedern des Ortsgemeinderats Marzhausen zugeleitet.

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Zimmer 117, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Marzhausen zur Einsichtnahme aus.

Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter http://www.hachenburg-vg.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereit.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Marzhausen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg oder elektronisch an finanzverwaltung@hachenburg-vg.de einzureichen.

Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

 

Bekanntmachung auf Veranlassung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz

Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben: „Oberwesterwaldbahn, PFA Westerwaldkreis, Geschwindigkeitserhöhung, Bahn-km 28,413 bis 59,309 der Strecke 3730 Limburg – Altenkirchen“

Die DB Netz AG hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Das Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken als zuständige Planfeststellungsbehörde hat dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als zuständige Anhörungsbehörde für die vorgenannte Maßnahme Planunterlagen zur Durchführung eines Anhörungsverfahrens nach § 18 a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit den §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zugeleitet.

Das Vorhaben (Planfeststellungsabschnitt Westerwaldkreis) hat verschiedene Bahnübergangsmaßnahmen (bauliche Änderungen, erstmalige technische Sicherungen und Änderung von technischen Sicherungen, sowie Schließungen), eine Felshangsicherung, sowie mehrere Oberbaumaßnahmen zur Anpassung der Trassierung zum Ziel. Außerdem beinhaltet das Vorhaben Folgemaßnahmen wie den Ausbau bzw. die Anpassung von Ersatzwegen und Wendeplätzen, eine Bahnsteigverschiebung, Instandsetzungsmaßnahmen von Umfahrungen, den Ausbau einer Wendeschleife und die Verlegung von Einmündungsbereichen der Kreisstraße K 15. Für dieses Vorhaben sowie für die landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke Dritter in den Gemarkungen Westerburg, Langenhahn, Büdingen, Unnau, Hachenburg, Müschenbach, Oberhattert und Marzhausen beansprucht. Mit Baulärm ist in den vom Vorhaben betroffenen sowie in den umliegenden Gemeinden zu rechnen.

Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme und deren Auswirkungen ist den Planunterlagen (Pläne, Zeichnungen, Erläuterungen, Verzeichnisse und Berechnungen) zu entnehmen, die zu jedermanns Einsichtnahme veröffentlicht werden.

I. Veröffentlichung, Auslegung etc.

1. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) die nach § 73 VwVfG angeordnete Auslegung der Planunterlagen durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. In der Zeit vom 01.02.2021 bis einschließlich zum 01.03.2021 werden die Planunterlagen auf der Internetseite

https://lbm.rlp.de/de/themen/baurecht/planfeststellung-eisen-strassen-und-seilbahnen/

unter „aktuelle Planfeststellungsverfahren“ veröffentlicht.

2. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Planunterlagen zusätzlich in der Zeit vom 01.02.2021 bis einschließlich zum 01.03.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg,

Dienstzimmer nach Absprache

Dienstzeit Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr

Di: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

 

 

 

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Ringstraße 18
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