• Gemeinde
    • Ortsportrait
    • Bürgermeister
    • Gemeinderat
    • Satzungen
    • Amtliche Bekanntmachungen
    • Historisches
  • Einrichtungen
    • Gemeindehaus
    • Grillhütte
    • Jugendraum
    • Friedhof
    • Wanderwege
  • Service
    • Brennholz bestellen
    • Terminkalender Müllabfuhr
    • Grüncontainer
    • E-Tonne
    • Jugend- und Seniorentaxi
    • Verleih Bierzeltgarnituren
    • Archiv
  • Information
    • Dorfmoderation in Marzhausen – Gemeinsam Zukunft gestalten
    • Waldentwicklung
    • Förderprogramme
  • Dorfleben
    • Wir für Marzhausen
    • Fotogalerie
    • Gymnastikgruppe
    • Dämmerschoppen
    • Dorfcafe, Dorffrühstück
    • Skatturnier
    • Nikolausfeier
    • Waldweihnacht
  • Gewerbe
    • Gewerbebetriebe

Inform 06/2021

Erstellt am: 16.02.21

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Landtagswahl und für die

Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

der Verbandsgemeinde Hachenburg sowie

für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Marzhausen

am Sonntag, 14. März 2021

1. Am Sonntag, dem 14. März 2021 findet in Rheinland-Pfalz die Wahl des Landtages und in der Verbandsgemeinde Hachenburg gleichzeitig die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde (Direktwahl) sowie in der Ortsgemeinde Marzhausen die Wahl des Ortsbürgermeisters (Direktwahl) statt.
Die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke der Gemeinden werden in der Zeit vom 22. Februar 2021 bis zum 26. Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer 217, für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, muss sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; die dabei gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für die Begründung eines Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und für Zwecke der Wahlprüfung verwendet werden. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 26. Februar 2021 bis 13.00Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer 217, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens bis zum 26. Februar 2021 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein für die Landtagswahl hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 5 – Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburgdurch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer einen Wahlschein für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Hachenburg oder für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Marzhausen hat, kann an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte
5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte,
a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung / § 11 Abs. 8 der Kommunalwahlordnung (bis zum 21. Februar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung / § 13 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (bis zum 26. Februar 2021) versäumt haben,
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung / § 11 Abs. 8 Kommunalwahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung / § 13 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes entstanden ist,
c) wenn ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis zum 12. März 2021, 18 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg mündlich oder schriftlich beantragt werden.
Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter
www.hachenburg-vg.de
zur Verfügung.
Der Antrag kann auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden:
briefwahl@hachenburg-vg.de
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl, 15 Uhr, gestellt werden.
Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Tage der Wahl, 15 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Eine stimmberechtigte Person mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Ein Stimmberechtigter, der im Wege der Briefwahl wählen will, erhält im Einzelnen folgende Unterlagen:
a) Briefwahl für die Landtagswahl
Mit dem Wahlschein werden zugleich
• ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises,
• ein amtlicher Stimmzettelumschlag,
• ein amtlicher, mit der Anschrift der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehener hellroter Wahlbriefumschlag und
• ein Merkblatt für die Briefwahl
übersandt.
b) Briefwahl für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Hachenburg sowie der Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Marzhausen
Stimmberechtigte, die einen Wahlschein für die vorstehende/n Wahl/en beantragt haben, erhalten mit dem gelben Wahlschein zugleich
• einen amtlichen Stimmzettel für jede im Wahlschein bezeichnete Kommunalwahl,
• einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahl“,
• einen amtlichen, mit der Anschrift der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die Kommunalwahl“,
• ein Merkblatt für die Briefwahl für die Kommunalwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen.
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält.
Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Tage der Wahl bis 18 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Stimmberechtigte, die durch Briefwahl an der Landtagswahl und der Kommunalwahl teilnehmen, müssen zwei Wahlbriefe absenden.

Hachenburg, den 05.02.2021 — Klöckner

Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg — Bürgermeister

 

 

 

Bekanntmachung des zugelassenen Wahlvorschlags für die Direktwahl des Ortsbürgermeisters

der Ortsgemeinde Marzhausen am 14.03.2021

gemäß § 62 Abs. 5 KWG

Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Marzhausen hat in seiner Sitzung am 26.01.2021 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Marzhausen am 14.03.2021 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird:

Kennwort: Mohr

Familienname,Vorname :         Mohr, Hans-Günter

Geburtsjahr:                                 1961

Staatsangehörigkeit:                  deutsch

Beruf oder Stand:                       Beamter

Straße, Hausnummer:               Ringstr. 18

Postleitzahl, Ort:                         57627 Marzhausen

Marzhausen, den 27.01.2021

Der  Gemeindewahlleiter  Gregor Brings, Bürgermeister

Post Views: 190

Neueste Beiträge

  • Aktion zur Wiederbewaldung 1. März 2023
  • Einladung Vorbereitungstreffen zum Backesfest – Dorfcafe 22.02.2023 – Veranstaltungshinweis – Kindernachmittag 16. Februar 2023
  • Einladung zur Einwohnerversammlung 11. Februar 2023
  • Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Marzhausen vom 26.01.2023 3. Februar 2023
  • Einladung zur Gemeinderatssitzung – Dorfcafe am 25.01.2023 20. Januar 2023

Kategorien

  • Allgemein (37)
  • Archiv (89)
  • Inform (95)

Quicklinks

> Ortsportrait
> Terminkalender Müllabfuhr
> Historisches
> Förderprogramme

> Archiv
> Amtliche Bekanntmachungen
> Dorfcafé
> Verleih Bierzeltgarnitur
> Brennholz bestellen

Datenschutz | Impressum

Kontakt

Ortsbürgermeister
Hans-Günter Mohr
Ringstraße 18
57627 Marzhausen

Tel. Gemeindebüro: 0 26 88 / 342
Tel. privat: 0 26 88 / 14 70
Mobil: 0151 / 20 72 93 61
E-Mail: buergermeister@marzhausen.com