Bekanntmachung auf Veranlassung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz
Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben: „Oberwesterwaldbahn, PFA Westerwaldkreis, Geschwindigkeitserhöhung auf der Strecke Limburg – Altenkirchen“
Die DB Netz AG hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Die Marzhäuser Gemarkung ist durch die Planung insofern betroffen, dass zwei Bahnübergänge in der Flur und im Wald dauerhaft geschlossen werden sollen. Am Bahnübergang im Kreuzungsbereich der B414 und der K15 ist eine Verlegung der beiderseitigen Kreisstraßen um jeweils 27 m geplant.
In der Zeit vom 01.02.2021 bis einschließlich zum 01.03.2021 werden die Planunterlagen auf der Internetseite
https://lbm.rlp.de/de/themen/baurecht/planfeststellung-eisen-strassen-und-seilbahnen/
unter „aktuelle Planfeststellungsverfahren“ veröffentlicht. Gleichzeitig können in diesem Zeitraum die Pläne bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg nach Absprache eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der oben genannten Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich zum 15.03.2021, unter Angabe von Vor- und Zuname sowie Anschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.
Dokumente als PDF-Datei:
Übersicht Verlegung Kreisstraße K15
Übersicht Schließung Bahnübergang in der Flur „Am Stämmchen“
Übersicht Schließung Bahnübergang im Wald in Richtung Kroppach